Die EU, Parteien zu Jagd und Wölfen

Natura 2000  Video 

Europas Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die Managementplanung- kurz erklärt

 

Beitrag eines EU Abgeordneten zu Wölfen und Jagd

„Jetzt müssen wir also überlegen, ob wir nicht vielleicht mal eine Petition hier einbringen, um die Jäger aus dem Wald zu jagen…!“

Am 23.03.2017 wurden im Petitionsschuss des Europäischen Parlamentes verschiedene Petitionen zum Thema Schutz der Wölfe behandelt.

MdEP Stefan Bernhard Eck zeigte sich erfreut darüber, dass der Wolf in Deutschland in Anhang 4 (Spezies, die nicht bejagt werden dürfen) erhalten bleibe und betonte erneut, dass bis jetzt nicht ein einziger Mensch in Deutschland von einem Wolf angegriffen worden sei, es jedoch europaweit hunderte von Jagdunfällen mit Todesfolge pro Jahr gäbe (wenn nicht mehr).

Der spanische EU-Abgeordnete Florent Marcellesi (EQUO, Fraktion Greens/EFA) hob hervor, dass der Wolf eine vitale Tierart sei und viele Ökosysteme schütze. Auch sei der Wolf für den nachhaltigen Tourismus wichtig und eine Tierart von gemeinschaftlichem Interesse. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf sei möglich.

Xabier Benito Ziluaga, ebenfalls ein spanischer Abgeordneter (Podemos, Fraktion GUE/NGL), erklärte, dass es wissenschaftlich erwiesen sei, dass die Wolfsjagd als Populationskontrolle in Wirklichkeit genau den gegenteiligen Effekt habe. Er sprach sich dafür aus, den Viehzüchter*innen zu helfen, wenn sie Verluste erleiden, und dass die Erhaltung der Wölfe über den Interessen der Landwirtschaft stehen sollte.

MdEP Stefan Berrnhard Eck: „Die Verunsicherung der Öffentlichkeit und die Panikmache durch viele Jäger und Landwirte ist verwerflich; nicht der Wolf ist das gefährliche Raubtier, sondern der Mensch.“

 

Am 23.03.2017 wurden im Petitionsschuss des Europäischen Parlamentes verschiedene Petitionen zum Thema Schutz der Wölfe behandelt. 

Dr. Wolf Kribben

Dr. Wolf Kribben zum Antrag der FDP Wölfe in ihrem Verbreitungsgebiet zu beschränken. 
Fast schon mit Entsetzen habe ich den Antrag der nordrhein-westfälischen FDP und die Begründung des FDP-Abgeordneten Henning Höne auf dessen Homepage gelesen, die sich beide um die Beschränkung des Verbreitungsgebietes des Wolfes drehen.
Höne schrieb dazu: „Niemand, der sich mit der Jagdausbildung beschäftigt hat, wird bestreiten können, dass Jäger Fachleute sind.“
Bei diesem Statement gehe ich nicht mit!
Solange der Jagdschein in einem dreiwöchigen Crashkurs erworben werden kann (einschlägige Angebote findet man im Web), bestreite ich, dass Hobby-Jäger Fachleute sind. Das vermittelte, biologische Wissen (ich habe Einsicht in den Prüfungsfragenkatalog genommen) liegt auf sehr niedrigem Niveau. Nicht umsonst absolviert ein Berufsjäger eine dreijährige Ausbildung plus eventuell weitere drei Jahre, um den Meister zu machen.
Wie viel Zeit der Hobby-Jäger-Ausbildung wird dem Wolf gewidmet? Eine viertel Stunde vielleicht? Und da bin ich großzügig, denn von einem Insider erhielt ich in einer Diskussion die Information, das Thema sei „in 10 Minuten abgehakt“.
Was im Rahmen einer Hobbyjäger-Ausbildung über den Wolf vermittelt werden kann, kratzt nicht einmal an der Oberfläche seiner Biologie, seines Verhalten, seiner hochkomplizierten Wechselwirkungen mit seinem Umfeld bis hin zu Veränderungen der Topographie (trophische Kaskade).
Ich selbst befasse mich jetzt seit mehr als 10 Jahren mit Fachliteratur, Forschungsberichten, Dokumentationen sowie Video- und Bildmaterial über Wölfe und käme nicht im Ernst auf die Idee, mich als Wolfsexperten zu bezeichnen. Dies ist Feldforschern vorbehalten, die abertausende Beobachtungsstunden an wilden Rudeln vorweisen können, das Team um Günther Bloch beispielsweise sogar über 30.000 Stunden.
Vor dem Hintergrund stört es mich gewaltig, wie viele Wolfs-„Experten“ auf einmal an die Öffentlichkeit drängen, die aber oft genug kaum Wissen über diese Tiere haben.
Der kürzlich geschossene “Kurti”/MT6 war ein junger Wolf des A-Typs im besten Schnöselalter, der hinsichtlich seines Verhaltens keinerlei Auffälligkeiten zeigte.
Der Abschuß war völlig sinnlos, bediente meiner Meinung nach nur Befindlichkeiten und hat hoffentlich ein juristisches Nachspiel. Tatsächlich wurde MT6 teilweise von “Handy-Filmern” regelrecht gestalkt, was eigentlich justiziabel ist, weil der Wolf eine besonders streng geschützte Art ist, bei der auch bereits das „Nachstellen“ verboten ist.
Letztlich erweist sich der Abschuß von MT6 sogar als tragisch. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er mit seiner Schwester FT10 ein Paar bildete (Geschwisterverpaarungen sind selten, kommen aber vor; das Bergener Rudel ist meines Wissens ebenfalls ein Geschwisterpaar), da man sie in der Ranzzeit zusammen sah.
FT10 kam ebenfalls ums Leben und die Obduktion ergab, dass sie Welpen geboren hatte. Weil ihr vermutlicher Ernährer und Unterstützer getötet wurde, mußte sie nun hohe Jagdrisiken eingehen, um ihre Kleinen zu versorgen, und von einem dieser Jagdausflüge kehrte sie nicht mehr zurück: Ihre Welpen verhungerten und verdursteten qualvoll.
Ein leichtfertig (es lagen keine harten Beweise für Verhaltensanomalien vor) und ohne Sachkenntnis angeordneter Abschuss eines Wolfes tötete somit vermutlich eine komplette Wolfsfamilie.
Nun zum Antrag der FDP in Nordrhein-Westfalen. Dort heißt es, ich zitiere:
“Im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage, aber auch in Anbetracht der erwarteten Bestandsentwicklung, ermöglicht die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht eine flexiblere Gestaltung des Wolfsmanagements, etwa mit der Definition von besonderen Verbreitungsgebieten für den Wolf.
Ein Verbreitungsgebietsmanagement gemäß § 22 Abs. 12 Satz 2 LJG-NRW wird seit Jahrzehnten beim Rot- und Damwild in NRW erfolgreich umgesetzt. Ähnlich wie beim Rotwild, wo es seit Jahrzehnten gelebte Praxis ist, wird auch beim Wolf die Notwendigkeit, die Population zu kontrollieren, dringlicher werden.
Die frühzeitige Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht wäre ein klares Signal dafür, dass der Wolf ein Bestandteil unserer Artenvielfalt ist. Ab dem Moment, wo der Erhaltungszustand seiner Gesamtpopulation gesichert ist, muss er aber wie jedes andere Wildtier auch in seinem Lebensraum und seiner Populationsdichte und -größe begrenzt werden können. Mit dem Jagdrecht bestünde eine bewährte Möglichkeit, den Wolf von menschlichen Siedlungen sowie von Gebieten mit großen, freilebenden Nutztierbeständen durch Bejagung fernzuhalten.“
Alleine schon die Idee, Verbreitungsgebiete für Wölfe festlegen zu wollen, zeugt von eklatanter Unkenntnis des Wolfsverhaltens. Wölfe sind Weitwanderer. Schon ihr Revier ist hierzulande üblicherweise um die 250-350 km² groß (die tägliche Laufstrecke beträgt bis zu 40 Kilometer) und dispergierende Jungwölfe legen gegebenenfalls viele hundert Kilometer zurück, um einen Partner und ein eigenes Revier zu finden.
Will die FDP alle diese Wölfe abschießen lassen? Denn darauf liefe es hinaus, weil es überall menschliche Siedlungen und große, freilebende Nutztierbestände auf den Wegen der Wölfe gibt: Was hier indirekt gefordert wird, ist nichts anderes als die Wiederausrottung des Wolfes in unserem Land!
Und so nebenbei, wenn man bei einer solchen “Beschränkung des Verbreitungsgebietes” der Wölfe durch Abschuss eines oder gar beider Leittiere, die Laien (und dazu zähle ich auch den größten Teil der Jägerschaft) kaum von älteren Jungtieren unterscheiden können, die Sozialstruktur zerschießt, dann bewirkt das letztlich verstärkte Übergriffe auf Nutztiere (insbesondere Ziegen und Schafe), weil das überlebende Leittier sich auf einfache Beute konzentrieren muss oder gar bereits die Jährlinge verzweifelt versuchen, ihre jüngeren Geschwister durchzubringen (der Zusammenhalt in einer Wolfsfamilie ist groß, die Welpen sind der Mittelpunkt, um den sich gewöhnlich alles dreht).
Die Jungtiere werden sich erst recht an schlecht geschützte Schafe oder Ziegen halten, weil die auch für den ungeübtesten Wolf keinerlei Herausforderung darstellen. Die Folge werden weitere Forderungen nach Abschüssen von Wölfen sein.
Wölfe sind kein Rotwild, das man in bestimmten Zonen konzentrieren kann! Die Tagesstrecke eines Wolfes kann im Extremfall bis zu 160 km (100 Meilen) betragen. Tagesstrecken von 70 bis 80 Kilometer sind nicht ungewöhnlich, besonders für dispergierende Wölfe..
Ich kann hier gar nicht alles aufführen, was ich aus der Jägerschaft schon alles an wirklich groteskem Unsinn über Wölfe gelesen habe. Es reicht von Phantasiezahlen, wie viel Wild pro Tag von Wölfen gefressen wird (ja, ja, der Wilderlös), bis hin zum regelrechten Panikschüren vor diesen Tieren in der Öffentlichkeit. Cui bono?
Tatsache ist und bleibt, dass weder ein Urlaub am Yellowstone noch ein Jagdschein dazu ausreichen, zum Experten für Wolfsverhalten zu werden.
Dazu gehört mehr, viel mehr, nämlich die Bereitschaft, sich über viele Jahre schwerpunktmäßig mit diesem Tier, seiner Biologie und seinem Verhalten ernsthaft auseinanderzusetzen.
Bevor man Entscheidungen trifft oder politische Anträge stellt, die ein stark geschütztes Tier betreffen, fragt man üblicherweise wirkliche Experten, die umfangreiche Feldforschungserfahrung haben.
Und ich konstatiere ganz klar: Wenn solche Forderungen wie oben zitiert von der FDP oder jeder beliebigen anderen Partei geäußert werden, wird sie für mich persönlich unwählbar, denn das Opfern von Teilen unseres Wolfsbestandes zugunsten wirtschaftlicher und jagdlicher Interessen ist nicht akzeptabel, wobei ohnehin europäisches Recht dagegensteht.
Dr. Wolf Kribben

(Zur Person: Dr. Wolf Kribben lebt in der Eifel, ist Spezialist für Hunde- und Waldphotographie und befaßt sich mit der Wildbiologie, der Ethologie und dem ökologischen Einfluß des Wolfs und der vergleichenden Verhaltensforschung von Wolf und Hund.)
http://wolfsmonitor.de/?p=3744
Bild könnte enthalten: Baum, im Freien und Natur

Keine Fuchsjagd in Luxemburg

Auch im neuen Jagdjahr ab dem 1. April werden in Luxemburg keine Füchse gejagt.



„Meister Reineke hat damit erst einmal Ruhe vor oftmals grausamen Nachstellungen mit Flinten, Fallen und Hunden“, erläutert der Vorsitzende Lovis Kauertz.

Das zuständige Ministerium vertritt die Ansicht, dass die Fuchsjagd aus ökologischer Sicht sinnlos ist, Pelze heute nicht mehr begehrt sind und damit kein vernünftiger Grund für die Bejagung des Fuchses besteht. 

Damit folgt es der Position namhafter Wissenschaftler, die schon seit geraumer Zeit darauf hinweisen, dass der Fuchsbestand sich unabhängig von jagdlichen Eingriffen regulieren: Werden Füchse stark bejagt, so steigen durch die Zerstörung des Sozial- und Reviersystems die Geburtenraten stark an; selbst drastische Verluste werden dadurch schnell wieder ausgeglichen. Wo Füchse dagegen nicht bejagt werden, stellt sich ein Gleichgewicht bei niedriger Geburten- und Sterberate ein. Viele Forscher weisen sogar darauf hin, dass die Fuchsjagd oftmals kontraproduktiv ist. Etwa beschleunigt sie die Ausbreitung von Wildtierkrankheiten, weil sie Wanderbewegungen in der Fuchspopulation fördert.


Hobbyjagd contra Wissenschaft

Wildtierschutz Deutschland hält die Entscheidung des luxemburgischen Staatssekretärs Camille Gira und seiner Regierungskollegen für wegweisend für Europa: „Hier wird erstmals nicht nach den Freizeitinteressen durchaus einflussreicher Jäger und ihrer Verbände entschieden, sondern  nach wissenschaftlichen Kriterien. Wir sind davon überzeugt, dass aus der ausgesetzten Jagdzeit für den Fuchs kein Bestandsschub resultiert. Im unbejagten Bayerischen Nationalpark kommen durchschnittlich lediglich 1,7 Fuchswelpen pro Wurf zur Welt, in bejagten Revieren vier- bis fünfmal so viele, “ kommentiert Kauertz diese Maßnahme

Die Linken

Video: https://www.youtube.com/watch?v=fCKNpbjP1O0

Vor zehn Jahren wurde das Staatsziel Tierschutz in der Verfassung verankert. Derzeit erleben wir eine breite gesellschaftliche Debatte über Rolle und Wesen der Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang stellt Bundesregierung Vorschläge zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes vor.
Dabei geht es in erster Linie um die Übernahme einer neuen EU-Richtlinie zur Tierversuchen. Alles andere ist längst überfällige Kosmetik. Die Grünen präsentieren gar ein völlig neues Tierschutzgesetz.

Wie jedoch verbessert sich konkret der Status der Tiere? Im deutschen Tierschutzgesetz ist vom Schutz der Mitgeschöpfe die Rede – eine erstaunlich religiöse Nuance im Nebenstrafrecht. Und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt klar (§ 90a Satz 1): „Tiere sind keine Sachen.“ Allerdings regelt Satz 3 des gleichen Paragraphen, dass die für Sachen geltenden Vorschriften auch auf Tiere anzuwenden seien! Diese Doppelnatur des Tieres in der Rechtsordnung – einerseits keine Sache, jedoch zu behandeln wie eine Sache - wird durch ein Staatsziel Tierschutz nicht beseitigt. Die Einteilung in Sachen und Personen greift systematisch zu kurz. Für Tiere brauchen wir eine dritte Kategorie. Sie sind als Wesen zu respektieren, aber ihr Schutzgut sei nicht unantastbar und heilig wie das der Menschen. 

In den Ausschüssen des Deutschen Bundestages ist der Tierschutz dem Landwirtschaftsbereich zugeordnet, wobei der Tierschutz natürlich ebenso für Wild-, Heim- und Versuchstiere gilt. Sie alle sind schützenswerte Mitgeschöpfe. Besonders aber für die Nutztiere tragen wir Menschen eine besondere Verantwortung.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für eine tiergerechte und ethisch vertretbare Tierhaltung ein. 
Allein in der Landwirtschaft werden in Deutschland 12 Mio. Rinder gehalten und pro Jahr rund 55 Mio. Schweine gemästet. Die tierhaltenden Betriebe werden immer größer und  die Tierhaltung industrieller. Permanente Stallhaltung in Großanlagen setzt sich für viele Bereiche in der Tierhaltung weiter durch. Dabei ist die industrielle Massentierhaltung weder tiergerecht noch ethisch vertretbar. Sie geht in der Regel mit Umweltbelastung (z.B. Gülle, Transporte, etc.) und Arbeitsplatzvernichtung auf kleineren, zumeist bäuerlichen Betrieben einher. Alte landwirtschaftliche Nutztierrassen sterben aus. Ständige Effizienzsteigerungen zur Kostenminimierung gefährden eine tiergerechte Mindestversorgung und Betreuung.

Tierschutzkriterien für Stalleinrichtungen und das Tierschutzsiegel auf Lebensmitteln haben für die Bundesregierung keine Priorität. Auch Tiertransporte werden immer noch zu wenig kontrolliert und dauern zu lange. Weder auf EU- noch auf Bundesebene konnten wirkliche Fortschritte erreicht werden. Wir beklagen beim Tierschutz ein großes Umsetzungsproblem: Gesetzliche Regelungen werden z.T. durch Verordnungen wieder aufgeweicht, zum Teil mangels Personal bei den Behörden nicht überwacht.

Die Haltung von Versuchstieren in Forschung und Industrie nimmt weiter zu. Alternativen zu Tierversuchen werden nicht ausreichend gefördert.


Überfällig ist auch ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände und -stiftungen. In den Tierschutzkommissionen sollten Vertreter der Tierschutzverbände und –stiftungen sowie Geisteswissenschaftler mehr Gewicht erhalten.

Im Tierschutz zeigt die Bundesregierung wenig Engagement, es muss mehr getan werden: in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, bei den Tiertransporten, bei den Tierversuchen, bei Zirkustieren, in Delfinarien und im Artenschutz (Erhalt von Lebensräumen).
hier mehr: https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/tierschutz/

DIE LINKEN im EU PARLAMENT

DIE LINKE. im EP fordert, dass allen Tieren ein artgerechtes Leben ermöglicht wird. Für uns bedeutet Tierschutz, dass Tiere durch den Einfluss des Menschen nicht leiden und keine Schmerzen erfahren dürfen. Aus diesem Grund setzen wir und für eine tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren und den artgerechte Umgang mit Wildtieren ein. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst und quälerische Praktiken verboten werden. Die Europaabgeordneten von DIE LINKE. setzen sich für verbindliche Tierschutzvorschriften auf EU-Ebene ein. Die Belange des Tierschutzes müssen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausreichend berücksichtigt werden.

DIE LINKE. im EP unterstützt die Unterstützung der Einführung einer Tierschutzverbandsklage ..........

https://www.dielinke-europa.eu/article/8981..html


 Saarland: http://www.dielinke-tierschutz.de/

Zu Jagd und Waffen

"Die Jagd ist in erster Linie als Korrektiv zu fehlenden Prädatoren zu sehen. Daraus ergibt sich auch die Liste der jagdbaren Arten. Im NJagdG sollten nur noch die Arten als jagdbar eingestuft werden, deren Bestand nachweislich gesichert ist. Nichtheimische Arten sind verstärkt zu bejagen. Das entspricht dem Natur- und auch dem Tierschutzgedanken."...
DIE LINKE wird sich im Landtag über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass Waffen und Munition künftig nur noch in entsprechend gesicherten Arsenalen von Organisationen und Vereinen aufbewahrt werden dürfen. Die Tatsache, dass in Deutschland 20-mal mehr Waffen in Privathand als bei der Polizei sind, macht die Dimension des damit verbundenen Risikos deutlich. Dieses Risiko lässt sich reduzieren, wenn Waffen dort aufbewahrt werden, wo sie gebraucht werden. Weder Sportschützen noch Jäger wollen ihre Waffe zu Hause einsetzen. Deshalb haben Waffen in Privathaushalten nichts zu suchen, sondern gehören in gesicherte Arsenale. Eine Gebühr für die regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ist in der Waffenbesitzsteuer schon eingerechnet.
In den Fällen, wo Menschen Opfer von Amokläufen geworden sind, waren es immer Waffen aus legalem Besitz, die durch eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht der Waffenbesitzer in die Hände der Täter gelangt sind. Daher macht es nur eingeschränkt Sinn, den legalen Waffenbesitz dem illegalen gegenüber zu stellen. DIE LINKE hält die Einführung eines zentralen Waffenregisters - oder entsprechender vernetzter regionaler Register - und die Einführung fälschungssicherer Waffenscheine und Waffenbesitzkarten für notwendig.
https://www.jagderleben.de/news/antworten-linke

ALLE AUDIOS: 
https://www.die-linke.de/partei/dokumente/programm-audio/



Jagd

Fast flächendeckend überhöhte Wildbestände behindern derzeit eine natürliche Verjüngung des Waldes und verursachen dadurch sowohl ökologische als auch ökonomische Schäden.

So ist in vielen Bereichen des Landes eine Verjüngung ohne aufwendigen Zaunbau nicht möglich. Durch ein Wildschadensmonitoring können Wildschäden monetär bewertet und waldverträgliche Wilddichten abgeleitet werden. Auf dieser Grundlage ist über angepasste Methoden der Jagd zu entscheiden. Das kann nur gemeinsam mit den ehrenamtlichen Jägerinnen und Jägern erfolgen, die die Jagd durchführen. Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnissen über die Eignung bleifreier Munition hält DIE LINKE die Zeit für gekommen, die Verwendung bleihaltiger Munition in der Jagd mit einer angemessenen Übergangsfrist zu beenden.
https://www.linksfraktion-brandenburg.de/politik/abisz/g-bis-j/jagd/

„DIE LINKE“: JÄGER SOLLEN WILDBRET SPENDEN

KREISVERBAND DER PARTEI AUS ROTENBURG (WÜMME) WENDET SICH MIT EINER SOZIALEN IDEE AN DIE JÄGERSCHAFT.

Wildfleisch

Foto: Alexander Küper

Der Kreisverband der Linkspartei im niedersächsischen Rotenburg (Wümme) fordert, dass Jäger bedürftige Menschen mit „Frischfleisch“ versorgen. „Wem gehört das Wild?“, fragt „Die Linke“ in einer Pressemitteilung – um direkt selbst darauf zu antworten: „Es ist herrenlos, bis ein dazu befugter Jäger es sich mit einem Blattschuss kostenlos aneignet.“ 

Die Partei weist darauf hin, dass im Landkreis Rotenburg zum 1. April die „seit Langem umstrittene“ Jagdsteuer entfalle und somit die Jäger „in den Genuss eines geldwerten Steuervorteils“ kämen. Bei vielen Menschen in Deutschland herrsche ein Mangel an Lebensmitteln, sodass Bedürftige an den sogenannten Tafeln Schlange stehen müssten, „um etwas von den abgelaufenen Lebensmitteln und dem fleckigen, welken Obst und Gemüse zu bekommen“. Die Jägerschaft berichte zugleich von einer zu hohen Wild-Population. 

Der Kreisverband „Die Linke“ im Landkreis Rotenburg fordere daher, dass nach einer Jagd 70 Prozent des Wildbrets als Frischfleisch an die neun Lebensmittelausgabestellen der Tafeln im Landkreis Rotenburg abgegeben werden. „Die Unterstützung bedürftiger Familien mit Frischfleisch ist eine soziale Aufgabe, die uns alle angeht und mit geringem Aufwand verwirklicht werden kann“, heißt es abschließend.

auch recht interessant
http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.de/2011/01/die-linke-die-waffen-und-die-jagd.html