Es wird bedrohtes Wild bejagt

Hier bedrohte Arten der Roten Liste mit Jagdstreckenangabe aus 2014/15: 

Feldhase 236106, Illtis 9620, Baummarder 5474, Sikawild 1546, Saat‐ Bläß,‐ und Kanadagans (alle Gänse 83059), Pfeif‐, Spieß‐ und Bergentente (alle Enten 394842), Rebhun 2322, Waldschnepfe 9672, Türkentaube (alle Tauben 552340 ), Mufflon 8007 (Neozoon), 

Fasan, Truthahn, Mantelmöwe und Höckerschwan werden zwar bejagt, aber keine Strecken angegeben. Wobei die Dunkelziffer der tatsächlich getöteten Tiere höher liegen dürfte.

Zirka 80 weitere bedrohte Tierarten unterstehen dem Jagdrecht.

Bei der Jagd auf Wasser‐ und Singvögel wird in Schwärme geschossen. Dabei werden auch streng geschützte Vögel getroffen. Oft werden die Vögel nur angeschossen und verenden qualvoll.

Dies geschieht obwohl jährlich einige Millionen Euro zum Schutz der Wasservögel an Landwirte als Schadensausgleich ausgezahlt werden. 

Entgegen der Behauptung vieler Jäger, wird durch zahlreiche Untersuchungen belegt, dass der Bestand anderer Vogelarten durch Rabenvögel nicht gefährdet ist. Auch sie werden mit geschützten Saatkrähen verwechselt und zahlreich getötet.

Übersicht bejagbarer Arten, die einen Schutzstatus haben:

 
Hier nur Tierarten, die im Jagdrecht stehen und gleichzeitig einem Schutz unterliegen.
        Schutzstatus nach
Tierart jagb. Art. Jagdstrecke Jagb. Rote Liste BnaSchG Berner Bonner
    2015 Zeiten     Konvention Konvention
            Anhang  
Feldhase X 236106 f. !!! X 3   III  
Alpenschneehase X     R   III  
Alpenmurmeltier X     R   III  
               
Hermelin X ? X     III  
Mauswiesel X 4737 X     III  
Iltis X 9620 X V      
Steinmarder X 42984 X     III  
Baummarder X 5474 X V   III  
Dachs X 63 059 X     III  
Fischotter X       A    
 
Wildkatze X     2 A II  
Luchs X     2 A III  
               
Seehund X     3   III II
               
Damhirsch X 62521 f. X     III  
Sika X 1546 st. X III   III  
Rothirsch X 74359 f. X     III  
Elch X         III  
               
Wisent X         III  
Gemse X 4703 f. X     III  
Alpensteinbock X     R   III  
Mufflon (Neozoen) X 8007 st.!! X III   III  
               
Haubentaucher X     V X II II
               
Graureiher X       X    
               
Höckerschwan X Einige !!! X II X   II
               
Saatgans X ges:83059 X II X   II
Kurzschnabelgans X     X   II
Bläßgans X X II X   II
Zwerggans X     X II II
Graugans X X   X   II
Schneegans X   III X   II
Kanadagans X X III X   II
Nonnengans X   R X II II
Ringelgans X X   X   II
Rothalsgans X     X II II
Verwechselungen generell u.mit nicht jagdbaren Gänsen der Roten Liste wie Nil-, Rost-, und Brandgans sind wahrscheinlich!
               
Brautente X ges:394842   III X II II
Mandarinente X   III X   II
Pfeifente X X R X II II
Schnatterente X     X   II
Krickente X X   X   II
Stockente X X   X   II
Spießente X X 2 X   II
Knäkente X   2 X   II
Löffelente X     X   II
Kolbenente X   2 X   II
Tafelente X X   X   II
Moorente X   1 X   II
Reiherente X X   X   II
Bergente X X R X   II
Eiderente X   V X   II
Eisente X     X   II
Trauerente X X   X   II
Samtente X X   X   II
Schellente X     X   II
Zwergsäger X     X II II
Mittelsäger X   2 X   II
Gänsesäger X   3 X   II
Auch hier besteht die sehr hohe Gefahr, dass geschütze Enten mit ganzjähriger Schonzeit mit geschossen werden!
               
alle Habichtartigen X     0,1,2,3,V X II II
               
alle Falken X     n,II u.3 X II II
               
alle Rauhfußhühner X     R, 1,2 X    
               
Rebhuhn (perdix) X 2322 f. X 2 X   II
Auch hier sind Verwechselungen mit nicht jagdbaren Rot- und Steinhuhn möglich!
Wachtel X            
Fasan X ? X III X    
Truthuhn X ? X III X    
               
Bläshuhn X   X   X    
Auch hier sind Verwechselungen mit anderen geschützten Rallenarten sehr wahrscheinlich!
               
Großtrappe X     1 X!! II II
               
Waldschnepfe X 9672 X   X   II
Auch hier sind Verwechselungen mit nicht jagdbaren streng geschützten Schnepfenarten wahrscheinlich!
               
Schwarzkopfmöwe X     R X II II
Zwergmöwe X     R X II  
Lachmöwe X   X   X    
Sturmmöwe X   X   X    
Silbermöwe X ? X   X III  
Mittelmeermöwe X     R X    
Steppenmöwe X     II X    
Heringsmöwe X   X   X III  
Mantelmöwe X ? X R X    
Dreizehnmöwe X     R X    
Verwechselungen mit streng geschützten Arten der Roten liste sind hoch wahrscheinlich!
alle Tauben X ges:552340     X    
Ringeltaube X X   X III  
Türkentaube X X V X    
Auch hier sind Verwechselungen mit der geschützten Turteltaube möglich!
Kolkrabe X       X    
alle Krähenarten SR ?     X   II
Einige Rabenvögel und Rabenkrähen werden mit Sondergenehmigung bejagt, obwohl Verwechselungen mit der geschützten
Saatkrähe vorprogrammiert sind
Jagdzeiten entsprechen in vielen Fällen nicht dem Tierschutz und sind in den Bundesländern leicht unterschiedlich geregelt!

Quelle: Vier Pfoten  http://www.vier-pfoten.de/files/Germany/Wildtiere/PDFs/Jagdtabelle.pdf

Verwechselungen bei Wasservögel sind üblich!

 NABU NRW : 
Und: „lässt die viel geübte Praxis, Wasservögel im Schwarmflug an Gewässern, zumal in der Dämmerung zu schießen, auch für erfahrene Jäger eine sichere Artbestimmung nicht zu und viele Tiere angeschossen entkommen. Diese sterben dann später qualvoll an ihren Schussverletzungen.“ 

 

 

71 Zugvögel-Arten stehen auf der ersten Roten Liste

Der Lebensraum der Tiere schwindet zunehmend. Schleswig-Holstein ist für sie ein wichtiger Zufluchtsort. 71 Arten und Unterarten stehen auf der ersten Roten Liste wandernder Vogelarten für Deutschland.

Kiel. Das Wattenmeer ist weltweit einmalig. Die Nationalparks in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sind weitgehend in ihrem ursprünglichen Zustand erhalten, es ist das vogelreichste Gebiet Europas und Deutschlands bedeutendster Naturraum. Ringel- und Nonnengänse rasten hier zu Tausenden, um sich zu stärken auf dem Weg von Sibirien nach Afrika.

Die norddeutsche Tiefebene ist ein wichtiges Winterquartier für arktische Wildgansarten. Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Sie und viele andere Wandervögel wie Sterntaucher, Rohrdommel und Krickente, die auf ihren Zügen in Norddeutschland haltmachen, sind heute gefährdet. Die Brandgans, der Seeregenpfeifer, die Lachseeschwalbe und die Sumpfohreule könnten bald sogar komplett aussterben. Ihnen kommen die Rastplätze abhanden. Sie stehen daher mit 71 Arten und Unterarten auf der ersten Roten Liste wandernder Vogelarten für Deutschland.

Vorgelegt hat diese Liste jetzt der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV). Demnach sind 23 Prozent aller in Deutschland regelmäßig rastenden wandernden Vogelarten betroffen. Bisher wurden nur Brutvögel auf der Roten Liste erfasst.

"Es ziehen jährlich etwa 500 Millionen Zugvögel über Deutschland, von denen nur ein kleiner Teil auch bei uns brütet. Deswegen ist es wichtig, die rastenden Exemplare ebenfalls zu berücksichtigen", sagt Hans-Günther Bauer von der Vogelwarte Radolfzell. Der Koordinator des Rote-Liste-Gremiums für Vögel und Mitautor der Liste hat jahrzehntelang mit nationalen und internationalen Vogelschutzverbänden an der Liste gearbeitet. "Wir haben bereits in den 1970er-Jahren versucht, diese Rubrik in die Rote Liste mit aufzunehmen. Uns fehlten damals aber genaue Daten, um Aussagen über die Gefährdung von nur rastenden Vögeln zu machen." Auch eine zentrale und professionell strukturierte Einrichtung auf Bundesebene habe gefehlt.

Mittlerweile ist der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) die zentrale Einrichtung. Mithilfe der ornithologischen Fachverbände der Bundesländer, den Vogelschutzwarten, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) und dem DRV konnten in den vergangenen Jahren die nötigen Daten gesammelt und ausgewertet werden. "Allein das Erstellen der Liste hat vier Jahre gedauert", sagt Bauer. Ein großer Teil der 500 Millionen durch Deutschland ziehenden Vögel passiert Schleswig-Holstein.

Noch finden die Tiere hier Plätze, an denen sie sich für die Weiterreise rüsten können. "Wenn sie sich Winterspeck anfressen oder ihr Federkleid wechseln, brauchen sie einen sicheren Ort mit reichlich Nahrung", sagt Hans-Günther Bauer. Besonders die Küsten seien solche Zufluchtsorte. "Deswegen nimmt Schleswig-Holstein eine international bedeutende Rolle im Zugvogelschutz ein", sagt Johannes Wahl vom DDA.

In den kommenden Jahren werde der Lebensraum dort aber durch den Bau von Offshore-Windparks etwa für den Sterntaucher eingeschränkt. Auch andere Ursachen wie Lebensraumverlust oder -verschlechterung durch intensive Landwirtschaft, Jagd, Wilderei und Vogelschlag bis hin zu Störungen durch Menschen, Klimawandel und Räubertum, gefährden die Existenz der Vögel. Die Vogelschützer sind deswegen auch auf Hilfe anderer Staaten angewiesen.

Der Nabu und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) fordern nun, bestehende Abkommen mit Ländern außerhalb Europas besser umzusetzen. Ein wichtiger Schritt Richtung Vogelschutz ist die "Wadden Sea Flyway Initiative" (WSFI), die eine engere Zusammenarbeit zwischen den Wattenmeerstaaten Dänemark, Deutschland und Niederlande und Ländern entlang der gesamten ostatlantischen Vogelzugroute vorsieht. Mit der Ernennung des Wattenmeers zum Unesco-Weltnaturerbe im Jahr 2009 wurden die Wattenmeerstaaten zu dieser Kooperation aufgefordert.

Die Rote Liste kann unter bzv@lbv.de für 15 Euro bestellt werden. Unter drv-web.de und nabu.de gibt es im Internet eine Zusammenfassung.

Rabenvögel werden verkannt - geschützte Saat- und Rabenkrähe verwechselt, Singvögel geschossen!

  "Bestandsentwicklung der Rabenvögel

Die immer wieder behaupteten oder befürchteten Übervermehrungen von Rabenvögeln finden nachweislich nicht statt. Rabenvögel weisen in vielen Untersuchungen stabile Bestände auf, die keineswegs „in den Himmel wachsen“. Dies können sie auch nicht, denn jeder Lebensraum kann nur einer begrenzten Zahl an Rabenvögeln Quartiere, Brutplätze und Nahrung bieten. 

Bei der Elster sind in den letzten Jahren vielerorts räumliche Verschiebungen feststellbar: Die Elstern nehmen in der offenen Feldflur ab und siedeln sich bevorzugt in Städten und Siedlungsrändern an. Dort werden sie dann leichter und häufiger beobachtet als draußen. Ihr Lebensraum in der Feldflur wurde durch einschneidende Entwicklungen durch den Menschen (intensive Landwirtschaft, Rodung von Hecken und Baumgruppen, Bejagung) immer weniger lebenswert. Außerdem bieten Siedlungen ein gutes Nahrungsangebot (Abfall, Komposthäufen, Schulhöfe.) und Schutz vor Feinden wie dem Habicht oder der Rabenkrähe, die gerne Elsternnester ausräubert. Doch auch in den neu besiedelten Gebieten kann der Bestand der Elstern nur bis zu einer natürlichen Grenze anwachsen, aber nicht überhand nehmen.

 

Rabenvögel und Singvögel

Rabenvögel ernähren sich überwiegend von Sämereien und Kleingetier. Wenn zur Brutzeit Eier und Jungvögel erreichbar sind, nehmen sie auch diese Nahrungsquelle wahr. Allerdings machen sie nur einen geringen Anteil im breiten Nahrungsspektrum aus. Eine Handvoll Eier oder Jungvögel sind außerdem nicht besonders nahrhaft. Trotz allem rotten Rabenvögel keine anderen Vogelarten aus! Wenn deren Bestände abnehmen, liegt das an Veränderungen des Lebensraumes. Viele Nester in Gärten und Anlagen werden zudem von Eichhörnchen, Mardern und Katzen geplündert. Hauptsächlich fallen häufige, weitverbreitete und nicht gefährdete Singvögel wie Drosseln, Finken und Tauben den Rabenvögeln zum Opfer. Diese Arten haben eine hohe Nachwuchsrate, die natürliche Fressverluste einplant und ausgleicht. Eine verlorene Brut kann außerdem durch ein Nachgelege ersetzt werden. Bei Sommerbrutvögeln ließ sich keine generelle Abnahme durch Rabenvögel feststellen. Katzen oder Marder erbeuten hingegen oftmals die Altvögel.

 

Bejagung von Rabenvögeln?

Schnell ist der Ruf nach „Regulierung“ der Rabenvögel, wenn Elstern ein Vogelnest geleert haben. Doch gegen die Bejagung sprechen einige Argumente. 

 

Grundsätzlich hat jedes Lebewesen ein Existenzrecht, auch wenn es sich von anderen Arten ernährt.

Eine Tötung erfolgt ohne vernünftigen ökologischen Grund.

Häufige, weitverbreitete Tierarten können nicht mit der Flinte reguliert werden. Um Bestandsdezimierungen zu erreichen, müssten wohl Zehn- bis Hunderttausende erlegt werden.

Untersuchungen zeigen, dass Elstern in Gebieten, in denen die Jagd verboten wurde, nicht zunehmen. In Revieren mit intensiver Bejagung versuchen sie dagegen durch mehr Nachkommen die jagdbedingten Verluste auszugleichen.

Eine Bejagung in bewohnten Bereichen ist aus rechtlichen und Sicherheitsgründen nicht möglich.

Überall zu viele Rabenvögel?

Rabenvögel täuschen durch ihr natürliches Verhalten eine Überbevölkerung vor, wenn man die genauen biologischen Hintergründe nicht kennt: 

Elstern bauen immer mehrere Nester, brüten aber nur in einem davon. Also nicht jedes Elsternnest wird zur Brut benutzt! Nach eigenen Zählungen liegt das Verhältnis von belegten zu vorhandenen Nestern im Großraum Stuttgart bei 1 : 10!

Im Herbst kommen vor allem Saatkrähen in großer Zahl aus ihren nordöstlichen Brutgebieten zu uns, um hier zu überwintern. Die winterlichen Vogelscharen entsprechen also keinesfalls dem örtlichen Bestand.

Viele Rabenvogelarten bilden vom Herbst bis ins Frühjahr Massenschlafplätze an denen sich viele Individuen aus einem großen Einzugsgebiet treffen. Gemeinsames Übernachten hat nämlich Vorteile: Die Vögel sind sicherer, sie erfahren gute Nahrungsplätze und können Partner finden. Auf keinen Fall entsprechen die hohen Zahlen am Schlafplatz dem örtlichen Bestand.

Rabenvögel ohne Brutrevier ziehen als lärmende Nichtbrütertrupps umher. Diese "Reservetruppe" kann sofort Lücken schließen, wenn ein Revierinhaber stirbt oder abgeschossen wird.

Sind Rabenvögel blutrünstige Mörder?

Rabenvögel sind keineswegs „blutrünstige Mörder“, sondern kümmern sich im Naturhaushalt um die Beseitigung von Aas. Deshalb kamen sie bereits im Mittelalter als Galgenvögel in Verruf. Finden sich heute Raben, Elstern oder Krähen an einem Kadaver ein, wird ihnen gleich ein Mord unterstellt.

 

Kolkraben und Krähen geraten sogar immer wieder in Verdacht, Jungtiere gezielt zu töten. Dies ist aber nicht belegt. Allenfalls können Rabenvögel schwache Jungtiere belästigen und bei lebensunfähigen Jungtieren auf den Todeseintritt warten. Dauerbeobachtungen am Kolkraben belegen, dass sie keine Mörder in Schaf- und Mutterkuhherden sind. Auch hier wurde Vogelverhalten fehlinterpretiert. Die sehr lern- und anpassungsfähigen Raben erkannten, dass es bei Weidevieh Geburten eine Nachgeburt „abzuräumen“ gibt und dass Jungkälber beim Aufstehen Kot absetzen. Um an den nahrhaften Jungtierkot zu kommen, stören sie gezielt Jungtiere und provozieren deren Aufstehen. Solche interessanten Verhaltensweisen lernen Raben durch Beobachtung und Nachahmung, um attraktive Nahrungsquellen effektiv zu nutzen.

 

Sind Rabenvögel auch „nützlich“?

Ja natürlich! Hier einige Beispiele:

 

Eichelhäher und Tannenhäher begründen neue Wälder, indem sie Eicheln bzw. Arvennüsse im Boden verstecken. Aus den vergessenen Nahrungsdepots sprießen neue Waldbäume.

Rabenvögel fressen gerne Aas und üben mit der Beseitigung toter Tiere eine wichtige ökologische Funktion aus.

Elstern bauen mehr Nester als sie zum Brüten benötigen. Die leerstehenden Elsternnester nutzen dann gerne andere Arten wie Turmfalke und Waldohreule, die selbst keine Nester bauen.

Rabenvögel fressen gerne Raupen, Mäuse, Maikäfer und Drahtwürmer. Sie tragen damit zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft bei.

Rechtlicher Hintergrund 

Der Kolkrabe (Corvus corax) unterliegt bereits seit Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes (RJG 1935 dem Jagdrecht; er wurde in Fortführung des RJG in die Liste der jagdbaren Arten gemäß § 2, Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) von 1976 aufgenommen. 

Die Europäische Union stellte mit der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von 1979 alle Singvogelarten, und damit auch Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher, unter Vollschutz. Die Unterschutzstellung von Elster, Aaskrähe und Eichelhäher im deutschen Recht wurde erst 1987 in Anpassung an die EG-Vogelschutzrichtlinie vollzogen. 

Trotz dieser klaren Rechtslage bezüglich der Rabenvögel und ihres Schutzes werden die heftigen Diskussionen zwischen Naturschutz, Tierschutz und Jagd weitergeführt, begründet fast ausschließlich durch interessengesteuerte Fehlinterpretationen des Artenschwundes in der Kulturlandschaft. 

Zwischenzeitlich wurde der Rechtsschutz der Arten allerdings wieder geändert. Im Jahr 1994 wurden die drei genannten Rabenvogel-Arten auf massiven Druck aus der Jägerschaft in Anhang II/2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. In Deutschland können seither, wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, für die Arten Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica) und Aaskrähe(Corvus corone) Jagdzeiten erlassen werden. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland von dieser Möglichkeit bislang bundesgesetzlich keinen Gebrauch gemacht. 

Die drei Arten unterliegen damit in Deutschland nach wie vor dem Naturschutz- und nicht dem Jagdrecht. Die Naturschutzbehörden können aber gemäß Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie und § 43, Abs. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden“ sowie „zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt“ und für „Zwecke der Forschung, Lehre, Zucht...“ Ausnahmen zum Abschuss oder Fang zulassen. 

Auch diese Ausnahmen sind jedoch gemäß Art. 7 der EG-Vogelschutzrichtlinie eingeschränkt: Die Arten dürfen durch Fang oder Abschuss nicht in ihrem Bestand gefährdet werden, die Jagd darf nicht in der Brutzeit ausgeübt werden, und ihre Vermarktung ist verboten. Auch bei diesen Ausnahmeregelungen gilt, dass das Töten der Tiere gemäß § 1 und § 17 des Bundes-Tierschutzgesetzes (BTierSchG) aus einem vernünftigen Grund erfolgen muss."

 

Aktuelle Situation

 

In der derzeitigen Praxis können Eichelhäher, Elstern und Aaskrähen bis auf wenige Ausnahmen in allen Bundesländern, zum Teil beschränkt auf bestimmte Arten, unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel außerhalb der Brutzeit) „reguliert“, also getötet oder bejagt werden. Die Abschusszahlen von Rabenvögeln haben sich daher in vielen Gegenden Deutschlands in den letzten Jahren vervielfacht. Diese Maßnahmen werden in der Regel meist pauschal mit dem Schutz der heimischen Tierwelt und der Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden begründet. Die angeblichen Schäden ließen sich noch nie wissenschaftlich nachweisen, noch ein „Erfolg“ im Sinne einer wiederaufblühenden Artenvielfalt nach erfolgter Tötung oder Bejagung der Rabenvögel."       Quelle: NABU

 


 ÜBER RABENVÖGEL
http://programm.ard.de/TV/Programm/Alle-Sender/?sendung=2810882057380

Studie: Vogelschutz durch Abschaffung der Jagd

Durch die Abschaffung der Jagd im schweizer Kanton Genf 1974 bekam das Gebiet des Genfer Sees und des Flusses Rhône internationale Bedeutung für den Vogelschutz. Dies belegt eine aktuelle Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife.

Demnach ist dieser für den Vogelschutz zuvor wenig bedeutsame Gewässerabschnitt heute ein bedeutsames Biotop für überwinternde Tafel- und Reiherenten, Hauben- und Zwergtaucher, Pfeif-, Schnatter-, Krick- und Stockenten. Auch für den Gänsesäger sind die Gewässer im Kanton Genf ist es ein wichtiges Brut- und Überwinterungsgebiet. Besonders der gestaute Bereich bei Peney und oberhalb Verbois sowie die Rade de Genève sind wichtige Ruhegebiete für Wasservögel, wogegen die Nahrungsgebiete auch im fließenden Abschnitt liegen. Teilgebiete sind Limikolenrastplätze, die als besonders wertvoll (Vasières de Peney, Rade de Genève) oder als wichtiges Gebiet (lac de Verbois) eingestuft sind.
Quelle: BirdLife International (2012) Important Bird Areas factsheet: River Rhone: Geneva to Verbois reservoir. Downloaded from http://www.birdlife.orgon 07/04/2012

http://www.birdlife.org/datazone/sitefactsheet.php?id=3269

In Jägerkreisen!

100 Hasen 75 Fasane        mal schnell ..... !

So sieht die Jagd auf Hase und Fasan aus



Wilderei in Deutschland: Trotz Schutzstatus bleiben deutsche Behörden untätig

Planet Wissen   (Video)                                                       Ökodetektive - Umweltverbrechern auf der Spur

Jagd auf ein dutzend Arten beschränken

"Daher müssen die derzeitigen Jagdgesetze endlich auf den Prüfstand und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Die Jägerschaft muss auf diese Veränderungen ebenso reagieren wie Bund und Länder“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke."

"Für den NABU ergibt sich daraus, dass die Liste der jagdbaren Arten deutlich gekürzt wird. „Auch wenn wir den Fuchs als jagdbare Art einstufen, ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, weshalb in Deutschland jährlich gut eine halbe Million Füchse erlegt werden, ohne dass eine sinnvolle Nutzung stattfindet“, so Tschimpke. Eine Neuausrichtung der gesamten Jagdpolitik ist daher mehr als überfällig. Auch Reh und Wildschwein werden vom NABU als jagdbar eingestuft."

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/16418.html

Artenschutz

Ohne Jagdreform haben diese Tiere keine Chance

Illegale Verfolgung gefährdet seltene Arten
SPEKTRUM.DE|VON SPEKTRUM DER WISSENSCHAFT