Ganz allgemein wird vom Jagdverband gesagt: „Im Verhältnis zwischen Regelungen des Jagdrechtes und des Naturschutzrechtes geht in der Regel die jagdrechtliche Regelung vor.“
So beschloss der Brandenburger
Jagdverband am 11 Mai 2015 in
Potsdam: „Wenn eine nachhaltig
nutzbare Art in ihrem Bestand nicht gefährdet ist und dieser Zustand durch die Nutzung nicht in Frage gestellt wird, gehört sie ins Jagdrecht“ und „Darüber hinaus forderte er die Überprüfung des Schutzstatus‘ des Wolfes auf europäischer Ebene.“..
„Der Wolf
muss dringend in Anhang 5
der FFH Richtlinie aufgenommen werden. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen, um den lokalen Erfordernissen entsprechend handeln zu können.“
Besonders in Brandenburg gab es immer wieder
illegale Wolfstötungen!
Der NABU sagt: „Die Sichtweise
des DJV auf den Wolf ist immer noch ausschließlich anthropozentrisch geprägt: Demnach werden Tiere lediglich danach bewertet, ob sie für den Menschen nützlich sind. Diese Sichtweise hat in der
Vergangenheit zur Ausrottung zahlreicher Tierarten geführt und ist aus heutiger Sicht längst überholt. Tierarten müssen im Zusammenhang und Wechselspiel untereinander sowie von Lebensräumen beurteilt
werden.“
Der Landesjagdverband Baden
Würtenberg stellte am 11.4.2016
folgende Forderungen nach dem dort seit April 2015 ein neues Jagdgesetz in Kraft trat, welches mehr auf Ökologie ausgerichtet ist.:
„... 1.Schwarzwild -Abschaffung der Jagdruhe auf Schwarzwild im März und April,
Zulässigkeit der Kirrung in dieser Zeit.
2. Schaffung eines
gesetzlichen Rahmens für ein freiwilliges Wildschadensausgleichssystem unter Berücksichtigung der besonderen Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten.
3. Fuchsbejagung: -Zulassung der Bejagung der Jungfüchse ab 1. Mai unabhängig von einer Hegegemeinschaft, -Fuchsbejagung am Naturbau mit Ausnahame von durch Dachse befahrene Baue.
4. Abschaffung des Fütterungsverbotes für Schalenwild,
insbesondere Rehwild. ……“
Der Landesjagdverband
Rheinland-Pfalz e.V. fordert zur Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzer Wald: „ … Die aktive Auswilderung von Großraubsäugern muss auf die Wildart Luchs und hier auf den einzigen geeigneten Lebensraum in Rheinland-Pfalz, den Pfälzerwald, beschränkt bleiben...“
Auch in der Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW ist zu erkennen, in welcher Weise sich die Jagdverbände gegen die Einführung von mehr Arten-, und Tierschutz wehren:
„Unsere Forderungen
:
-Ausdehnung der Hegepflicht und des Aneignungsrechtes durch
Wiederherstellung des jagdrechtlichen Tierartenkatalogs auf alle heimischen Tierarten im Sinne von § 2 Abs. 1 BJG,-angemessene Jagdzeiten auf nicht im Bestand bedrohte
Wildarten,
-Erleichterung von Schonzeitaufhebungen zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden,-Sicherstellung einer
flächendeckenden Bejagungsmöglichkeit,
Jagdbeschränkungen und Jagdverbote (auch in Schutzgebieten) müssen die Ausnahme bleiben,
-Stärkung des Jagdschutzes,
-Verbesserung des Wildschutzes und des Schutzes von Bodenbrütern durch praxisgerechte Regelungen zur Fang- und Baujagd sowie zur Prädatorenbejagung,
-Wiedereinführung praxis- und tierschutzgerechter Regelungen zum Füttern und Kirren von
Wild,
-tierschutzgerechte Regelungen zur Ausbildung von Jagdhunden, die sich am Einsatz der Hunde in der Jagdpraxis
orientieren,
-wirksamer rechtlicher Schutz aller jagdlichen
Einrichtungen vor widerrechtlicher Benutzung und vor Beschädigung,-Stärkung der an demokratischen Grundsätzen ausgerichteten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Jagdrechtsinhaber und Jäger bei jagdbehördlichen
Entscheidungen,
-unverzügliche Abschaffung der Jagdabgabepflicht für alle Jagdscheininhaber,
-strikte Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht durch Aufnahme einer umfassenden
Unberührtheitsklausel im Landesnaturschutzgesetz.“
Das sind nur einige Beispiele für Aussagen und Forderungen von Jagdverbänden, die dem Naturschutz widersprechen.
Wildtiere sind nach § 960 BGB herrenlos, somit nicht Eigentum von Jägern oder Waldbesitzern. Trotzdem wird des öfteren aus Jägeraussagen ersichtlich, dass sie das Wild als ihr Eigentum
betrachten. Hier dazu eine beispielhaft stehende Überschrift „Wölfe räubern Jägern die Reviere leer“ aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 15.10.16. Das ist auch eine Aussage deren Wahrheitsgehalt stark
anzuzweifeln ist.
In einem anderen Zusammenhang sah sich der Jagdverband NRW als "Treuhänder der frei lebenden Tierwelt".
Jagd ist Naturschutz?
So nicht!